Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der Baustoff Sauter GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie sonstige Leistungen der Baustoff Sauter GmbH.
- Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, ist dies in den jeweiligen Bestimmungen ausdrücklich gekennzeichnet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Baustoff Sauter GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden sollen aus Beweis- und Dokumentationsgründen in Textform festgehalten werden.
- Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass auf ihre Geltung erneut hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Bestellungen des Käufers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder in Textform erfolgte Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
- Der Käufer hat die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten oder Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen sind der Baustoff Sauter GmbH unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine unverzügliche Mitteilung, ist die Baustoff Sauter GmbH berechtigt, die weitere Auftragsabwicklung auf Grundlage der Auftragsbestätigung vorzunehmen.
- Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch des Käufers auf Stornierung oder Änderung des Auftrags. Eine Aufhebung oder Änderung des Vertrages bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Baustoff Sauter GmbH. Im Falle einer einvernehmlichen Stornierung sind wir berechtigt, die bis dahin entstandenen Aufwendungen und Kosten zu berechnen. Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
- Angaben zu Maßen, Gewichten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten sowie sonstige Produktbeschreibungen dienen der allgemeinen Produktinformation. Muster, Ausstellungsstücke und Probeexemplare veranschaulichen das allgemeine Erscheinungsbild und die wesentlichen Eigenschaften der Ware. Handelsübliche oder materialbedingte Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Farbe, Struktur, Maserung, Oberfläche, Kaliber, Sortierung oder Charge, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Käufer zumutbar sind und die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Mengen- und Materialberechnungen, Flächen- und Bedarfsermittlungen sowie technische Hinweise erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der vom Käufer mitgeteilten Angaben. Der Käufer hat die hierfür erforderlichen Maße sowie Angaben zu Untergrund, Einbausituation und Verwendungszweck vollständig und richtig mitzuteilen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, stellen Mengen- und Bedarfsermittlungen lediglich eine rechnerische Hilfestellung und keine Garantie für einen bestimmten oder abschließenden Materialbedarf dar; sie ersetzen keine fachtechnische Planung. Unternehmer haben die Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der konkreten Einbau- und Nutzungsbedingungen sowie der Herstellerangaben eigenverantwortlich zu prüfen.
- Verlangt der Käufer nach Erstellung der Rechnung eine Änderung des Rechnungsempfängers, der Rechnungsanschrift oder sonstiger abrechnungsrelevanter Angaben, weil diese bei Auftragserteilung oder Abholung durch ihn oder eine für ihn auftretende Person unzutreffend oder unvollständig mitgeteilt oder trotz Überprüfbarkeit anhand der Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins nicht rechtzeitig beanstandet wurden, ist die Baustoff Sauter GmbH berechtigt, für die Rechnungskorrektur eine Bearbeitungspauschale von 25,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 29,75 € brutto) zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
- An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere Zwecke verwendet werden.
§ 3 Lieferung und Lieferzeit
- Angaben zu Lieferterminen und Lieferfristen erfolgen grundsätzlich unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung. Dies gilt auch für schriftlich mitgeteilte oder bestätigte Liefertermine und Lieferfristen, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Käufer seine Mitwirkungspflichten, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen sowie vereinbarter Vorauszahlungen oder Sicherheiten, erfüllt hat.
- Liefertermine und Lieferfristen verschieben beziehungsweise verlängern sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit, wenn ihre Einhaltung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse vorübergehend wesentlich erschwert oder verhindert wird. Dies gilt insbesondere bei Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Verkehrsbehinderungen sowie bei ausbleibender, verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Belieferung durch unsere Vorlieferanten, sofern wir die Ware rechtzeitig und ordnungsgemäß bestellt haben und die Lieferstörung nicht zu vertreten haben. Wir werden den Käufer über wesentliche Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Bei einem dauerhaften Leistungshindernis gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Baustoff Sauter GmbH ist berechtigt, Lieferungen durch Dritte oder unmittelbar durch den Hersteller ausführen zu lassen.
- Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Lager durch Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Käufer. Auf Wunsch des Käufers kann die Ware an einen vereinbarten Lieferort geliefert und dort entladen werden. Die Anlieferung und die Entladung erfolgen jeweils gegen gesonderte Berechnung.
- Bei vereinbarter Anlieferung wird die Ware an einer für das eingesetzte Lieferfahrzeug ordnungsgemäß und gefahrlos erreichbaren Entladestelle am vereinbarten Lieferort entladen. Der Käufer hat sicherzustellen, dass Zufahrt und Entladung ohne Verzögerung möglich sind. Mehrkosten, Wartezeiten oder Schäden, die auf vom Käufer zu vertretende unzureichende Zufahrts- oder Entladeverhältnisse oder auf Weisungen des Käufers oder einer für ihn am Lieferort tätigen Person zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Käufers.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
- Wird die Ware dem Käufer zur Abholung bereitgestellt oder auf Wunsch des Käufers zurückgehalten, hat die Abnahme oder der Abruf innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Bereitstellung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Käufer in Annahmeverzug. Eine hiervon abweichende Vereinbarung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Baustoff Sauter GmbH.
- Nach Eintritt des Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. Unabhängig davon behalten wir uns das Recht vor, die bereitgestellte Ware in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Preise
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe gesondert ausgewiesen.
- Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Lager. Kosten für Lieferung, Entladung, Paletten, Leihgebinde, Verpackungen sowie sonstige Nebenleistungen werden gesondert berechnet.
- Zusätzliche auftragsbezogene Fremdkosten, die nicht im vereinbarten Preis enthalten und bei Vertragsschluss noch nicht bekannt oder ihrer Höhe nach noch nicht bestimmbar sind, können dem Käufer in der uns tatsächlich berechneten Höhe weiterberechnet werden. Dies gilt insbesondere für Paletten-, Verpackungs-, Kommissionier-, Bereitstellungs-, Fracht- und sonstige Neben- oder Zusatzkosten von Vorlieferanten, Herstellern, Frachtführern oder sonstigen Dritten sowie für nachträglich entstehende, von uns nicht zu vertretende Zuschläge.
- Preisangaben, Preisauszeichnungen und sonstige Angaben in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen, Verkaufsräumen oder auf der Internetseite der Baustoff Sauter GmbH dienen der Information und stellen kein verbindliches Angebot dar. Maßgeblich sind die im Rahmen des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Eigenmächtige Kürzungen, Abzüge oder Einbehalte des Rechnungsbetrages sind nur zulässig, soweit hierfür ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht. Unberechtigt einbehaltene oder gekürzte Beträge bleiben zur Zahlung fällig.
- Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Hierzu gehören insbesondere die nach Eintritt des Verzugs erforderlichen Kosten weiterer Mahnungen und sonstiger zweckentsprechender Maßnahmen der Forderungsverfolgung. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale geltend gemacht werden.
- Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren hat der Käufer für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Rücklastschriftkosten sowie hierdurch entstehende, von Banken oder sonstigen Dritten berechnete Gebühren können dem Käufer weiterberechnet werden, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hat.
- Die Baustoff Sauter GmbH ist berechtigt, die Annahme neuer Aufträge, insbesondere bei Neukunden, Sonderbestellungen, Aufträgen mit erhöhtem Beschaffungsaufwand oder Überschreitung eingeräumter Kreditlimits, von Vorauszahlungen, Anzahlungen oder angemessenen Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Gesetzliche Rechte hinsichtlich bereits geschlossener Verträge bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang
- Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
- Gegenüber Unternehmern geht bei einer Versendung der Ware auf Verlangen des Käufers die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
- Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auch dann auf den Käufer über, wenn die Ware noch nicht an ihn übergeben wurde.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung aus dem zugrunde liegenden Vertrag Eigentum der Baustoff Sauter GmbH.
- Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sind der Baustoff Sauter GmbH unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat Dritte auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Baustoff Sauter GmbH gegenüber Unternehmern berechtigt, die vorläufige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu Sicherungszwecken zu verlangen. Die Herausgabe gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern wir den Rücktritt nicht ausdrücklich erklären. Gegenüber Verbrauchern kann die Herausgabe der Vorbehaltsware nur nach einem Rücktritt vom Vertrag verlangt werden.
§ 8 Prüfpflicht des Käufers und Mängelrechte
- Der Käufer hat die Ware bei Übergabe auf erkennbare Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen zu prüfen.
- Erkennbare Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen. Transportschäden sind zusätzlich gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und auf den Lieferpapieren zu vermerken, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- Der Käufer hat die Ware vor Verarbeitung, Einbau oder sonstiger Verwendung nochmals sorgfältig auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen sowie erkennbare Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Ware zu prüfen.
- Werden erkennbare Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen oder sonstige erkennbare Abweichungen festgestellt, ist jede weitere Verarbeitung, jeder Einbau sowie jede sonstige Verwendung der Ware bis zur Klärung mit der Baustoff Sauter GmbH zu unterlassen.
- Werden Waren trotz erkennbarer Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen oder sonstiger erkennbarer Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Ware verarbeitet, eingebaut, verändert oder sonst verwendet, sind Ansprüche des Käufers auf Ersatz der hierdurch zusätzlich verursachten Schäden, Aufwendungen und Mehrkosten ausgeschlossen, soweit der Käufer die weitere Verwendung zu vertreten hat und dies gesetzlich zulässig ist.
- Für Unternehmer gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Untersuchung oder rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Beanstandete Ware ist bis zur Klärung des Sachverhalts sachgerecht aufzubewahren und darf ohne Zustimmung der Baustoff Sauter GmbH weder zurückgesandt, weiterverarbeitet noch entsorgt werden.
- Vor der Durchführung eigener Nachbesserungsmaßnahmen, Ersatzbeschaffungen oder sonstiger Maßnahmen zur Mangelbeseitigung ist der Baustoff Sauter GmbH Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Im Übrigen gelten für Mängelrechte die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Rückgabe von Waren
- Eine freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der Baustoff Sauter GmbH. Ein Anspruch des Käufers auf eine solche Rücknahme besteht nicht.
- Soweit die Baustoff Sauter GmbH einer Rücknahme zustimmt, kann regelmäßig bevorratete Lagerware innerhalb von 30 Kalendertagen ab Übergabe der Ware zurückgegeben werden. Voraussetzung ist, dass sich die Ware in einwandfreiem, unbeschädigtem und wiederverkaufsfähigem Zustand befindet und in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Die Rückgabe erfolgt durch den Käufer auf dessen Kosten an das Lager der Baustoff Sauter GmbH. Der Käufer hat den ursprünglichen Erwerb der Ware bei der Baustoff Sauter GmbH auf Verlangen nachzuweisen.
- Für die freiwillige Rücknahme und Wiedereinlagerung der Ware berechnet die Baustoff Sauter GmbH eine Pauschale in Höhe von 15 % des Warenwertes.
- Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere Sonderbestellungen, Beschaffungsware, Sonderanfertigungen, Zuschnitte, Restposten sowie Waren, die nicht zum regulären Lagersortiment der Baustoff Sauter GmbH gehören.
§ 10 Haftung
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht,
a. wenn wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
b. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden,
c. soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften. - Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
- Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichtsstand Konstanz.
- Gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand: Juli 2026
